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Platzregeln

I. Ball im Aus (Regel 18.2)

  • Ausgrenzen sind durch weiße Pfosten, Beschilderungen, weißen Markierungen und/oder Linien gekennzeichnet.
  • Elektrische Wildzäune gelten ebenfalls als Kennzeichnungen der Ausgrenzen, sofern diese nicht in einer Penalty Area zu finden sind. Sollte der Stand oder Schwung durch einen elektrischen Zaun behindert sein, kann eine straffreie Erleichterung in Anspruch genommen werden.
  • Ist der Ball an der Bahn 2 im Aus, so kann die Dropping-Zone mit 2 Strafschlägen in Anspruch genommen werden.

II. Ungewöhnliche Platzverhältnisse (Regel 16.1)

  • Boden in Ausbesserung ist durch blaue Pfähle und/oder blaue Einkreisungen gekennzeichnet.
  • Liegt der Ball eines Spielers in diesem Bereich, muss Regel 16.1b (Erleichterung für einen Ball im Gelände) angewandt werden
  • Schäden durch Tiere (Tierloch) oder Reparaturarbeiten sind Boden in Ausbesserung, es kann Regel 16.1b angewandt werden. Kann nicht angewendet werden, wenn nur der Stand des Spielers beeinträchtigt wird (Ausnahme: Maulwurfhügel)
  • Drainagegräben sind auch ohne Kennzeichnung Boden in Ausbesserung

III. Unbewegliche Hemmnisse (Regel 16.1)

Straflose Erleichterung ist beifolgenden unbeweglichen Hemmnissen möglich:

  • befestigte Wege und künstliche Oberflächen (wie z.B. Pflastersteine, Kies/Splitt, Brücken), sofern diese nicht im Aus liegen
  • markierte Anpflanzungen und deren Hilfsmittel (z. B. Pfähle und Manschetten)

IV. Spielverbotszonen (Regel 2.4)

  • Spielverbotszonen sind durch rote Pfähle mit grünen Köpfen gekennzeichnet. Das Spielen aus einer Spielverbotszone ist untersagt.
  • Es muss Erleichterung nach Regel 17.1e in Anspruch genommen werden. Beim Betreten und/oder Spielen aus einer Spielverbotszone zieht sich der Spieler die Grundstrafe zu.

Verstoß gegen Regel 1 – 4:

Lochspiel – Lochverlust

Zählspiel – Grundstrafe (2 Strafschläge), bzw. Disqualifikation (Bruch der Regel 4)

 

V. Verhaltensvorschriften nach Regel 1.2b

  • Es ist nicht erlaubt mit Trolley oder Cart zwischen Bunker und Grün zu fahren.
  • Es ist nicht erlaubt mit Trolley oder Cart auf das Vorgrün zu fahren.
  • Es sind keine Probeschwünge auf den Abschlägen erlaubt.
  • Zigarettenreste sind in Mülleimern auf dem Platz zu entsorgen.
  • Pitchmarken sind auszubessern und Divots (sofern möglich) zurückzulegen.
  • Den Aufforderungen der Marshals ist unverzüglich Folge zu leisten.
  • Bahn 16 ist kein Durchgangsweg von Bahn 7 zu Bahn 8. Es muss der dafür vorgesehene Waldweg genutzt werden!

Strafe bei Verstoß im freien Spiel:

                               Erster Verstoß – Verwarnung

                               Zweiter Verstoß – Platzverweis

                               Dritter Verstoß – Platzsperre

                               Vierter Verstoß – Platzsperre

Verstoß im Turnier:

                               Erster Verstoß – Verwarnung

                               Zweiter Verstoß – 1 Strafschlag

                               Dritter Verstoß – 2 Strafschläge

                               Vierter Verstoß – Disqualifikation

 

VI. Schwerwiegendes Fehlverhalten

  • Absichtlich Grüns beschädigen (Schläger aufhauen, mit Cart befahren, usw.)
  • Beleidigen, Beschimpfen oder Bedrohen von Spielern oder Zuschauern
  • Gefährden oder Verletzen von Spielern oder Zuschauern
  • Absichtliche Falschanwendung der Golfregeln oder unehrliches Spiel
  • Jede Art von Markierungen versetzen (z. B. Abschlagsmarkierungen)

Strafe bei Verstoß im freien Spiel:

                               Platzsperre

Strafe bei Verstoß im Turnier:

                               Disqualifikation und Platzsperre

 

Dauer der Platzsperre hängt vom Vergehen ab und wird von der Spielleitung und dem Sekretariat verhängt.

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